ARBEITSSICHERHEIT

 

IST

 

C H E F S A C H E

 

 

Werner von Siemens (dt. Erfinder, Begründer der Elektrotechnik und Industrieller; 1816-1892) stellte schon vor langer Zeit fest, man sollte

 

"Das Verhüten von Unfällen nicht als eine Vorschrift des

Gesetzes auffassen, sondern als

 

ein Gebot menschlicher Verpflichtung

U N D

wirtschaftlicher Vernunft"

           

 

TBT bietet Ihnen daher folgende Dienstleistungen an:

 

Betreuung Ihres Betriebes als externe Sicherheitsfachkraft (SFK)

gemäß § 73 ASchG.

 

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren an den Arbeitsplätzen, sowie die Festlegung von erforderlichen Maßnahmen.

(=Evaluierung nach § 4 ASchG).

 

Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

gemäß § 5 ASchG.

 

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren aller Arbeitsstoffe

gemäß § 41 ASchG.

 

Laufende Kontrolle und Überprüfung der Evaluierung sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente.

 

Unterweisung Ihrer Mitarbeiter gemäß § 14 ASchG.

 

Information Ihrer Mitarbeiter gemäß § 12 ASchG.

 

Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Gefahrenverhütung auf Arbeitsstellen mit Arbeitnehmern von mehreren Arbeitgebern gemäß § 8 ASchG.

 

Abnahme und Überprüfung von verschiedenen Arbeitsmitteln gemäß § 37 ASchG.

 

 

Termine & Kosten: nach Vereinbarung, senden Sie einfach ein e-mail !