C H E F S A C H E
Werner von Siemens (dt. Erfinder, Begründer der Elektrotechnik und Industrieller; 1816-1892) stellte schon vor langer Zeit fest, man sollte
"Das Verhüten von Unfällen nicht als eine Vorschrift des
Gesetzes auffassen, sondern als
ein Gebot menschlicher Verpflichtung
U N D
wirtschaftlicher Vernunft"
TBT bietet Ihnen daher folgende Dienstleistungen an:
Betreuung Ihres Betriebes als externe Sicherheitsfachkraft (SFK)
gemäß § 73 ASchG.
Ermittlung und Beurteilung der Gefahren an den Arbeitsplätzen, sowie die Festlegung von erforderlichen Maßnahmen.
(=Evaluierung nach § 4 ASchG).
Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
gemäß § 5 ASchG.
Ermittlung und Beurteilung der Gefahren aller Arbeitsstoffe
gemäß § 41 ASchG.
Laufende Kontrolle und Überprüfung der Evaluierung sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente.
Unterweisung Ihrer Mitarbeiter gemäß § 14 ASchG.
Information Ihrer Mitarbeiter gemäß § 12 ASchG.
Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Gefahrenverhütung auf Arbeitsstellen mit Arbeitnehmern von mehreren Arbeitgebern gemäß § 8 ASchG.
Abnahme und Überprüfung von verschiedenen Arbeitsmitteln gemäß § 37 ASchG.
Termine & Kosten: nach Vereinbarung, senden Sie einfach ein e-mail !